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Exportkontrolle - Basiswissen für Exporteure
28. September 2021
1 Tag
09:00 bis 13:00 Uhr
Uhrzeit
199 €
Neben den zollrechtlichen Ausfuhrvorschriften sind beim Export eine Vielzahl – vornehmlich – außen- und sicherheitspolitisch motivierter Beschränkungen des Außenhandels, deren genaue Kenntnis unerlässlich ist zu beachten. Verstöße gegen diese Normen können mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen, Bußgeldern sowie ggf. mit der Einziehung der unberechtigten Ausfuhrerlöse geahndet werden. Die Folgen von Verstößen können für Unternehmen existenzbedrohend sein.
Für Unternehmen ist es daher unerlässlich eine funktionierende, innerbetriebliche Exportkontrolle zu implementieren. Dazu gehört neben der routinemäßigen Überprüfung der Vertragspartner auch die Untersuchung der Exportgüter und ggf. der entsprechenden Bestimmungsländer auf mögliche Genehmigungspflichten; ferner kann der tatsächliche Verwendungszweck eine Rolle bei der Beurteilung spielen, ob ein Export ohne Ausfuhrgenehmigung getätigt werden darf.
Dieses Seminar gibt Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über das Außenwirtschaftsrecht – es thematisiert die rechtlichen Zusammenhänge und gibt Tipps zur Umsetzung der innerbetrieblichen Exportkontrolle. Darüber hinaus wird anschaulich erklärt, wie man Genehmigungspflichten erkennen und ggf. eine Ausfuhrgenehmigung beantragen kann.
Inhalte
• Bedeutung und Zweck des Exportkontrollrechts • Grundlagen und gesetzliche Struktur • Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern (Thematisierung Dual-Use-Güterliste / Ausfuhrliste) • Genehmigungspflichten für nicht-gelistete Exportgüter / verwendungsbezogene Beschränkungen („Catch-all-Klausel“) • Thematisierung von länderbezogenen Embargos, z.B. Russland und Iran • Sanktionslisten / Anti-Terrorismus-VO • Genehmigungsverfahren • Rechtsfolgen bei Verstößen (Straftaten / Ordnungswidrigkeiten) • Elan-K2 Plattform zur Antragstellung • Auskünfte zur Güterliste (AzG) / Nullbescheid • Allgemeine Genehmigungen
Für Unternehmen ist es daher unerlässlich eine funktionierende, innerbetriebliche Exportkontrolle zu implementieren. Dazu gehört neben der routinemäßigen Überprüfung der Vertragspartner auch die Untersuchung der Exportgüter und ggf. der entsprechenden Bestimmungsländer auf mögliche Genehmigungspflichten; ferner kann der tatsächliche Verwendungszweck eine Rolle bei der Beurteilung spielen, ob ein Export ohne Ausfuhrgenehmigung getätigt werden darf.
Dieses Seminar gibt Ihnen einen praxisbezogenen Überblick über das Außenwirtschaftsrecht – es thematisiert die rechtlichen Zusammenhänge und gibt Tipps zur Umsetzung der innerbetrieblichen Exportkontrolle. Darüber hinaus wird anschaulich erklärt, wie man Genehmigungspflichten erkennen und ggf. eine Ausfuhrgenehmigung beantragen kann.
Inhalte
• Bedeutung und Zweck des Exportkontrollrechts • Grundlagen und gesetzliche Struktur • Genehmigungspflichten beim Export von gelisteten Gütern (Thematisierung Dual-Use-Güterliste / Ausfuhrliste) • Genehmigungspflichten für nicht-gelistete Exportgüter / verwendungsbezogene Beschränkungen („Catch-all-Klausel“) • Thematisierung von länderbezogenen Embargos, z.B. Russland und Iran • Sanktionslisten / Anti-Terrorismus-VO • Genehmigungsverfahren • Rechtsfolgen bei Verstößen (Straftaten / Ordnungswidrigkeiten) • Elan-K2 Plattform zur Antragstellung • Auskünfte zur Güterliste (AzG) / Nullbescheid • Allgemeine Genehmigungen
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Zielgruppe: Exportsachbearbeiter, Mitarbeiter von import- und exportorientierten Firmen
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
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